"Das goldene Herz" sammelte 138.166 Euro für Hochwasseropfer

von Marian Hackert


Über die Spendenaktion "Das goldene Herz" konnten 138.166 Euro für die Opfer des Hochwassers in der Region gesammelt werden. Symbolfoto: Anke Donner
Über die Spendenaktion "Das goldene Herz" konnten 138.166 Euro für die Opfer des Hochwassers in der Region gesammelt werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Die Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH, die Braunschweiger Zeitung und der Landkreises Wolfenbüttel initiierten über „Das Goldene Herz“ eine Spendenaktion für die hochwassergeschädigten Privathaushalte im Landkreis Wolfenbüttel. Die 138.166 Euro werden nun vom Landkreis an die Geschädigten ausgezahlt.


Federführend bei der Spendenaktion war „Der Paritätische Braunschweig“, der auch das Einzahlungskonto zur Verfügung stellte und verwaltete. Nach Ende der Spendenaktion sollen nun die eingegangenen Spenden auf die Privathaushalte verteilt werden, die die entsprechenden Anträge beim Landkreis gestellt hatten, dies teilte die stellvertretende Landrätin Christiane Wagner-Judith auf der jüngsten Kreistagssitzung mit. Die Verteilung der Spendengelder erfolgte nach einem Modus, den die Braunschweiger Zeitung, „Der Paritätische Braunschweig“, die Landrätin und die Fraktionen im Kreistag festgelegt hatten. Danach erhält jeder Antragsteller 53 Prozent seines angemeldeten förderungsfähigen Schadens. Berücksichtigung fanden dabei nicht nur die 46 Antragsteller, die ihren Antrag zur Spendenaktion gestellt hatten, sondern auch 38 Antragsteller aus der Soforthilfe des Landes. Allerdings wird in diesen Fällen der Zuschuss aus der Soforthilfe abgezogen.

Wirtschaftsprüfer äußerte Bedenken


Die Auszahlung der Zuwendungen an die Antragsteller sollte durch den Paritätischen Braunschweig erfolgen. Die Weiterleitung von Spenden an die Flutopfer als Privatpersonen durch die Wohlfahrtsverbände ist - anders als bei der Überflutung der Elbe und Mulde in 2002 oder bei der Flüchtlingshilfe im Herbst 2015 - durch das Land Niedersachsen leider nicht ausdrücklich geregelt worden, teilte die Verwaltung mit. Lediglich die Weiterleitung von Finanzmitteln des Landes über die Kommunen unterliege nicht der Bedürftigkeitsprüfung. In der Annahme, dass die Hilfe für Flutopfer in Wolfenbüttel aus steuerlicher Sicht ähnlich verlaufe wie bei der Flutopferhilfe 2002 in Sachsen-Anhalt, wurde vom Paritätischen Braunschweig zugesagt, die Spenden an Einzelpersonen weiter zu geben. Jedoch kamen von Seiten des Wirtschaftsprüfers des Paritätischen Braunschweig Bedenken über eine rechtliche Unsicherheit, die zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen könnte, da im Falle einer schädlichen Mittelverwendung die Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit die Rechtsfolge wäre, so die stellvertretende Landrätin Christiane Wagner-Judith.

Kontakte zum Sozialministerium und zum Finanzamt konnten die rechtliche Unsicherheiten in der Kürze der Zeit nicht ausräumen, so dass die Überweisung der Spendengelder an den Landkreis mit anschließender Auszahlung an die Antragsteller durchden Landkreis die praktikablere Lösung gewesen sei.


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