Das Ende für viele kleine Gastronomie-Betriebe?

von Robert Braumann


Die Änderungen bei der Arbeitszeitregelung sind laut DEHOGA zur Belastung für kleine Betriebe geworden. Foto: Robert Braumann
Die Änderungen bei der Arbeitszeitregelung sind laut DEHOGA zur Belastung für kleine Betriebe geworden. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Region. Seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland den Mindestlohn. Auch im Gastronomiebereich hat er Einzug erhalten. Die Mitarbeiter besser zu bezahlen, wäre der richtige Weg, bekräftigt niedersachsens DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Rainer Balke, allerdings würden die geänderten Arbeitszeitregelungen viele kleine Betriebe in ganz Niedersachen in arge Schwierigkeiten bringen.

"Das Bild ist in ganz Niedersachsen einheitlich, genaue Daten nach Regionen gibt es nicht, aber auch in Braunschweig, Goslar und Wolfenbüttel, kämpfen gerade kleine Betriebe mit den neuen Arbeitszeitregelungen", so Balke. "Mit dem Mindestlohn haben die wenigsten Betriebe ein Problem, auch die Dokumentationspflicht, kann mittlerweile bewältig werden". Hier hatte es Änderungen gegeben, Familienmitglieder, die im Betrieb arbeiten und Angestellte, die über 2.000 Euro im Monat verdienen, sind von der neuen Dokumentationspflicht befreit. Dennoch wäre auch die Dokumentation eine Belastung. Zusätzlich würden die neuen Regelungen zu den Arbeitszeiten den Betreibern wirkliche Sorgen machen. "Acht Stunden ist die Norm, über zehn Stunden geht gar nichts mehr und das ist gerade für Veranstaltungen, wie Hochzeiten oder ähnliches ein Problem. Dort werden gerade von kleineren Betrieben Mitarbeiter auf 450 Euro Basis beschäftigt, die sich am Wochenende etwas dazu verdienen wollen. Da geht eine Veranstaltung dann auch einmal 14 Stunden und muss begleitet werden. Für viele Mitarbeiter ist das aber eigentlich kein Problem. Wir erleben es immer wieder, dass gesagt wird, wenn ich sowieso an einem Tag arbeiten muss, dann ist es mir auch egal, ob das nun zehn oder 14 Stunden sind", berichtet Balke.

Betriebe haben Probleme


Sich auf andere Regelungen einzulassen, dazu fehle bei den Mitarbeitern oft die Bereitschaft. Da es erhebliche Bußgelder gibt, sollte man die Regelungen missachten und auch regelmäßige Kontrollen, habe man schon erlebt, dass Betriebe Aufträge ablehnen musste. "In einem aktuellen Fall, sollte ein Fest bewirtet werden, das ging aber aufgrund der Mitarbeiterzahl und der Stunden-Regelung nicht. Am Ende ist ein Verein eingesprungen und hat den Auftrag ehrenamtlich übernommen, das kann doch nicht das Ziel sein", ärgert sich der Hauptgeschäftsführer. Die Politik würde es sich relativ einfach machen und darauf verweisen, dass man eben einen Schicht-Betrieb organisieren müsse. "Das ist ein Witz. Kleine Betriebe haben im Durchschnitt acht Mitarbeiter, da ist keine Personaldecke da, um so etwas tatsächlich umzusetzen", sagt Balke. Die Folge: Kleinere Betriebe würden aus dem Markt gedrängt werden. Diese würden mittlerweile sowieso hauptsächlich von Veranstaltungen leben und könnten durch die Regelungen so ihre Existenzgrundlage verlieren. Auch die Argumentation, dass Mitarbeiter zu größeren Betrieben wechseln könnten, die einen Schichtbetrieb leisten würden, lässt Balke nicht gelten. "Es ist doch ganz häufig so, dass sich eine Mutter in der Gastronomie im Ort etwas dazu verdient. Sie ist schnell da und kann ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Wer zu einem größeren Betrieb wechselt, muss oft weiter fahren und es verliert schnell an Attraktivität." Wolle man auch die kleinen Betriebe erhalten, dann müssten Änderungen her.


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