Damensauna-Tag in der Wasserwelt – Diskriminierung für Männer?

von Robert Braumann


Der Teich an den Außensaunen in der Wasserwelt bleibt auch im Winter mit Wasser gefüllt. Foto: C. Balder
Der Teich an den Außensaunen in der Wasserwelt bleibt auch im Winter mit Wasser gefüllt. Foto: C. Balder



Braunschweig. Die Wasserwelt hat einen Damensauna-Tag eingeführt, am Dienstag dürfen zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr nur weibliche Besucher rein. Das ärgert einen unserer männlichen Leser, schließlich habe er im Fitness-Studio eine Flatrate für die Sauna gebucht, die er nun nicht voll nutzen könnte, zudem fragt er sich, warum es zum Ausgleich keinen Männersauna-Tag gibt? Würde man die männlichen Besucher damit nicht diskriminieren? RegionalBraunschweig.de hat sich auf die Suche nach Antworten gemacht.

Erste Ansprechpartnerin: Sahar Kimiaei-Asadi, Clubleitung Workout Wasserwelt, sie möchte zu vertraglichen Dingen in der Öffentlichkeit keine Stellung nehmen. Gibt aber zu verstehen, dass die Entscheidung für einen Damensauna-Tag im Aufsichtsrat gefallen wäre und das Fitness-Studio keinerlei Einfluss darauf gehabt hätte. "Nun schauen wir mal, was da passiert und ob der Damensauna Tag sich lohnt", so Kimiaei-Asadi.

Ab Juni auch in der Wasserwelt


Bleibt noch die Stadtbad GmbH als Betreiber der Wasserwelt als Ansprechpartner übrig. Dort wird der Damensauna-Tag bestätig, man habe ihn Anfang Juni probehalber eingeführt. Die Gründe dafür werden in einer Stellungnahme gleich mitgeliefert: "Nach Erhebungen des Deutschen Sauna-Bundes gehen rund 35 Prozent der Frauen nicht in eine Gemischtsauna (insbesondere jüngere Frauen und Frauen über 60 Jahre), da sie bei dem Besuch der Sauna nicht unter sich sind. Um diesem Personenkreis auch einen Saunabesuch zu ermöglichen, bietet die Stadtbad GmbH seit vielen Jahren in ihren Saunen Damentage an, die auch sehr gut angenommen werden. Das ist jetzt in der Wasserwelt ebenfalls möglich."

Besonderer Schutz, keine Diskriminierung


Diskriminiert werde damit keiner. "Rechtlich stellt ein Damensaunatag keine Diskriminierung dar. Der Betreiber einer Saunaanlage ist auch nicht verpflichtet, im Ausgleich dazu einen Herrensaunatag einzuführen. Zwar gilt grundsätzlich der § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), wonach eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts unzulässig ist; allerdings greift das gemäß § 20 Abs. 1 AGG nicht, wenn für die Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegt. Nach der Nummer 2 ist das insbesondere dann der Fall, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt. Dieses ist bei Einführung eines Damensaunatages der Fall, da Frauen allgemein einer größeren Gefahr vor sexuellen Belästigungen ausgesetzt sind. Das entspricht auch der europäischen Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die mit dem AGG in Deutschland umgesetzt worden ist. Dort sind in der Nr. 16 der Erwägungsgründe ausdrücklich die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter zum Schutz vor sexueller Gewalt und der Schutz der Privatsphäre aufgeführt. Vor diesem Hintergrund scheidet ein rechtlicher Anspruch auf Einführung eines Herrensaunatages aus. Das entspricht auch der Rechtsauffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darüber hinaus ist der Anteil der Herren, der aus den genannten Gründen keine Saunaangebote wahrnimmt, äußerst gering. Hinzu kommt, dass potenzielle männliche Saunabenutzer in der Zeit der Damensauna die anderen Saunen der Stadtbad GmbH im Bürgerbadepark und im Sportbad Heidberg in Anspruch nehmen können."


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