Brandschutz: Weitere Hochhäuser in der Prüfung

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Stadtsprecher Adrian Foitzik äußert sich zu den Brandschutzprüfungen in Braunschweig. Foto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Braunschweig. Am Montag wurde bekannt, dass ein Hochhaus in Braunschweig nun zum Ende des Jahres geräumt werden muss, weil Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten worden. Die Stadt ordnete die Räumung des Hauses zum Ende des Jahres an. Stadtsprecher Adrian Foitzik erklärt auf Nachfrage, welche Gebäude nun noch überprüft werden.


Aufgrund der Entwicklungen wolle regionalHeute.de von der Stadtverwaltung wissen, wie viele Gebäude und Hochhäuserseit Beginn des Jahres kontrolliert worden und welche Richtlinien gelten.

Stadtsprecher Adrian Foitzik zum Brandschutz in Braunschweig:


Adrian Foitzik: „Seitens des Referats Brandschutz und Wiederkehrende Prüfungen (Bauordnung) wurden alle im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig liegenden 30 Hochhäuser – vier Hochhäuser stehen im Eigentum des Landes – hinsichtlich der Brennbarkeit der Fassade überprüft.

Im Rahmen von Brandverhütungsschauen haben das Referat Brandschutz und Wiederkehrende Prüfung und die Feuerwehr in 13 Hochhäusern gemeinsame Begehungen durchgeführt. Bis Ende 2017 ist bisher noch eine weitere Begehung geplant. Zudem gab es anlassbezogene Überprüfungen in einzelnen Hochhäusern, hier erfolgte jedoch keine umfassende Überprüfung. Zum Teil gibt es noch laufende Verfahren von älteren Überprüfungen, die bereits zuvor stattgefunden haben. Zwei weitere Hochhäuser wurden von die Feuerwehr allein durchgeführt. Ein weiteres Hochhaus wurde durch die Bauordnung im Rahmen einer vorzeitigen Ingebrauchnahme kontrolliert.“

Wie viele Gebäude wiesen Mängel auf?


Adrian Foitzik: „Bei der Überprüfung der Brennbarkeit von Fassaden sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen, bis jetzt wurde bei drei Gebäuden eine brennbare Unterkonstruktion der Fassade festgestellt. Dies allein führt aber noch nicht zu einer akuten Gefährdungslage. Eine Brandausbreitung wie bei dem Hochhausbrand in London ist nicht zu befürchten. Hier wurden entsprechende Verfahren zur Verbesserung der Sicherheit eingeleitet. Im Übrigen wurden bei allen durch das Referat Brandschutz und Wiederkehrende Prüfungen im Rahmen der Brandverhütungsschau durchgeführten Überprüfungen Mängel festgestellt. Hier war es aber ausreichend, eine Mängelbeseitigung – in Einzelfällen auch die Verpflichtung zu Kompensationsmaßnahmen – anzuordnen, so dass keine Wohnungsräumungen erforderlich waren.“

Welche Mängel gab es?


Adrian Foitzik: „Eine Auflistung aller Mängel ist nicht möglich. Zum Teil handelte es sich um schnell zu behebende Mängel, wie beispielsweise abgelaufene Feuerlöscher, verstellte Rettungswege oder ähnliches, es wurden jedoch auch Mängel an Türen mit Brandschutzqualität oder Mängel an den sicherheitsrelevanten Anlagen festgestellt. In einigen Fällen waren die Mängel auch so gravierend, dass sie vom Eigentümer unverzüglich behoben werden mussten bzw. sofortige Kompensationsmaßnahmen erforderlich waren.“

Unglück in London gab Anstoß zu Überprüfungen


Das Unglück in einem Hochhaus in London im Juni sei auch ein Grund, dass man beim Thema Brandschutz genauer hinsieht, teilte die Stadt bereits in einer vorherigen Stellungnahme mit. „Nach dem Hochhausbrand in London wurden auch alle Hochhäuser in Braunschweig einer Überprüfung unterzogen. Nicht zuletzt wurde die Überprüfung der Fassaden auch seitens des Landes Niedersachsen als Fachaufsichtsbehörde gefordert. Im Rahmen der Prioritätensetzung sind die Hochhäuser also stärker in den Vordergrund gerückt worden. Eine Verschärfung der bisherigen Prüfungen, auch in anderen Objekten, darüber hinaus gibt es nicht“, erklärt der Stadtsprecher.

Welche Strafen drohen Eigentümern, wenn Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten oder Auflagen nicht erfüllt werden?


Adrian Foitzik: „Im Vordergrund der Prüfungen steht die zügige Abstellung der erkannten Mängel, insbesondere, wenn sie sicherheitsrelevant sind. Gegebenenfalls werden Kompensationsmaßnahmen zumeist in Abstimmung mit den Eigentümern umgesetzt und damit die Sicherstellung der brandschutztechnischen Sicherheit des Gebäudes. In manchen Fällen kann ein Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer eingeleitet werden. Wenn bewusst gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen wird – was aber in der Regel nicht der Fall ist -, können auch strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.“

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