Bekommt Bevenrode einen Supermarkt? Gutachten benötigt

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In Bevenrode gibt es bislang keinen Supermarkt. Symbolfoto: Archiv/Robert Braumann
In Bevenrode gibt es bislang keinen Supermarkt. Symbolfoto: Archiv/Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Bevenrode. Im Mai hatte der Bezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach in einem interfraktionellen Antrag die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes in Bevenrode gefordert. In der Sitzung am 22. November nimmt nun die Verwaltung dazu Stellung. Demnach soll ein Einzelhandelsgutachten den Bedarf klären.


Bevenrode ist einer der wenigen Ortsteile in Braunschweig, die über keine eigene Nahversorgung verfügen, sondern über die Nahversorger in den benachbarten Ortsteilen mitversorgt werden.

"Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgers zu schaffen - wie vom Stadtbezirksrat gefordert - ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich", so die Erklärung der Verwaltung. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans sei auch zu prüfen, welche Einflüsse von einem neuen Nahversorger auf den bereits bestehenden Einzelhandel ausgehen würden. Dies soll durch ein Einzelhandelsgutachten erfolgen. Für die Erstellung eines solchen Gutachtens sind die geplanten Verkaufsflächen und Sortimente ebenso Grundlage wie die Prognose, welchen Umsatz der Markt am geplanten Standort machen würde.

Reicht die Einwohnerzahl aus?


In den letzten Jahren habe in Bevenrode ein Zuwachs der Bevölkerung stattgefunden. Ob die jetzt erreichte Einwohnerzahl jedoch für einen eigenen Markt ausreiche,sei offen. "Aus diesem Grund muss das genannte Einzelhandelsgutachten diese Frage vor der Eröffnung des Bebauungsplanverfahrens klären. Weitere Fragen, wie die Erschließung und die Zulässigkeit des Vorhabens bezogen auf den Standort, lassen sich erst klären, wenn ein konkretes Grundstück benannt ist", heißt es in der Erklärung.

Die Verwaltungsei bereits von einem potentiellen Projektentwickler angesprochen worden. Diesemsei am 22. Juni 2017 die oben dargestellte Position der Verwaltung erläutert worden. Der Projektentwickler habe zugesagt, dem Wunsch zu entsprechen, sobald der „weitere Fortgang der Projektentwicklung“ dieses möglich mache. "Da keine aktuelleren Informationen seitens des Projektentwicklers vorliegen, dauert der unternehmensinterne Klärungsprozess offensichtlich noch an", so die Verwaltung abschließend.


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