Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Kissenbrück


Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kissenbrück. Symbolbild. Foto: Werner Heise
Erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kissenbrück. Symbolbild. Foto: Werner Heise | Foto: Werner Heise



Kissenbrück. Die erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kissenbrück für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist durch den Landkreis Wolfenbüttel
am 05.01.2016 unter dem Aktenzeichen I/104Kn erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG
vom 18.01.2016 bis 26.01.2016 während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3 (Zimmer 111), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag bis Freitag von        8 bis 12 Uhr,
Dienstag von                          14 bis 15.30 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von  14 bis 18 Uhr.

An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.


mehr News aus Wolfenbüttel