Asse II-Koordinationskreis: Kreistag darf Begleitgruppe nicht demontieren

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Andreas Riekeberg, Heike Wiegel und Christiane
Jagau (v. li.). Foto: Alexander Dontscheff
Andreas Riekeberg, Heike Wiegel und Christiane Jagau (v. li.). Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfenbüttel. Der Umweltausschuss des Landkreises beschäftigt sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Strukturvorschlag der Hauptverwaltungsbeamten für die Weiterentwicklung und Fortsetzung der Asse 2 Begleitgruppe. Nach Ansicht des Asse 2-Koordinationskreises überschreitet der Kreistag damit seine Kompetenzen und trägt somit zur Demontage des Gremiums bei.


"Sollten der Kreistag und die Ausschüsse diese Vorlage behandeln, dann würde das die von ihm selber anerkannte Eigenständigkeit der Asse 2-Begleitgruppe ignorieren und die Mitverantwortung von Bund und Land für Bestehen und Ergehen der Begleitgruppe übergehen", so Andreas Riekeberg vom Ass II-Koordinationskreis. Vor allem würde es die Hauptverantwortung von Landrätin Steinbrügge für die gegenwärtigen Konflikte in der Begleitgruppe überspielen. Zu befürchten sei, dass die Vielzahl von Stellungnahmen zur Frage der Weiterentwicklung des Begleitprozesses außer acht gelassen werde.

Details der Geschäftsordnung


"Was viele, die heute im Kreistag sitzen, vielleicht gar nicht wissen: Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 durch den einstimmigen Beschluss der Vorlage Nr. XVII-0524/2015 die gegenwärtig gültige Geschäftsordnung der Asse II-Begleitgruppe anerkannt. Somit ist für eine Änderung der Geschäftsordnung der Begleitgruppe und gegebenenfalls ihre Auflösung nur die Begleitgruppe selber zuständig ist, wie es bei Gründung der Asse II-Begleitgruppe Anfang 2008 festgelegt wurde", so Riekeberg. Deren Geschäftsordnung bestimme in § 11: „Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens neun stimmberechtigten Mitgliedern der Asse IIBegleitgruppe.“ In §10 heiße es „Eine Auflösung der Asse 2 Begleitgruppe kann mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.“

Ersatz fürPlanfeststellungsverfahren


Zudem seien der Bund und das Land Niedersachsen in der Mitverantwortung für das Bestehen und Ergehen der Asse II-Begleitgruppe. Bei der Gründung der Begleitgruppe wären die Beteiligungsrechte der Begleitgruppe auch als Ersatz dafür gedacht, dass die Arbeiten in der Atomanlage Asse II nicht – wie sonst bei Atomanlagen üblich – eines vorhergehenden Planfeststellungsverfahrens bedürfen. Der Bundesgesetzgeber und besonders der Umweltausschuss des Bundestages steht hier in der Pflicht, für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Begleitgruppe – und das heißt: für Abläufe nach gültiger Geschäftsordnung – zu sorgen.

"Auch von daher haben Samtgemeinderäte und Kreistag nicht das Recht, die Geschäftsordnung der Asse II-Begleitgruppe auszuhebeln. Eine Landrätin oder ein Landrat des Landkreises Wolfenbüttel hat nicht das Recht, die Arbeit der eigenständigen Asse 2-Begleitgruppe zu behindern oder zu boykottieren", so Riekeberg.

Konstruktiv gearbeitet?


Weiterhin moniert der Asse II-Koordinationskreis, dass die Situation in der Begleitgruppe von den Hauptverwaltungsbeamten falsch dargestellt worden sei. Man habe sich 2016 wieder zusammengerauft und konstruktiv gearbeitet. Die Eskalation sei erst durch den Boykott der Hauptverwaltungsbeamten im Juni dieses Jahres entstanden.

Andreas Riekeberg fasst die Position des Koordinationskreises zusammen:

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Andreas Riekeberg. Foto: Marc Angerstein


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