Asse II-Koordinationskreis bei Protestaktion in Berlin


Asse-Freunde nach der Auftaktkundgebung vor dem Kanzleramt
Foto: Andreas Riekeberg
Asse-Freunde nach der Auftaktkundgebung vor dem Kanzleramt Foto: Andreas Riekeberg

Asse/Berlin. Unter dem Motto "Atommüll in der Asse trocken halten! - Betreiber von Asse II darf Kritik nicht länger ignorieren!" protestierten am Dienstag in Berlin der Asse II-Koordinationskreis dagegen, wie Bundes- und Landesbehörden mit der Schachtanlage Asse II umgehen.


Um 11 Uhr begann die Protestaktion vor dem Kanzleramt, wurde mit Zwischenkundgebungen am Brandenburger Tor fortgesetzt und endete um nach einer Abschlusskundgebung um 13 Uhr vor dem Bundesumweltministerterium.

Der Asse II-Koordinationskreis forderte zum Umgang mit der Schachtanlage – unabhängig davon, wer die Anlage betreibt – folgendes:

  • Alle Arbeiten im Bergwerk sind in ihren Auswirkungen auf die Rückholung abzuwägen und zu dokumentieren. Der Betreiber muss endlich eine detaillierte Planung für die Rückholung des Atommülls vorlegen

  • Der fragliche Stollen, die „2. südliche Richtstrecke nach Westen auf der 750 m-Sohle“, ist offen zu halten und zu pflegen, solange ausreichende Bergsicherheit gegeben ist.

  • Das Notfallkonzept ist zu revidieren: Atommüll muss möglichst trocken gehalten werden, Durchnässung und Auflösung dürfen nicht billigend in Kauf genommen werden


Wegen der Vorgänge um die geplante Verfüllung auf der 750-Meter-Sohle richtete der Asse II-Koordinationskreis heute auch Forderungen an den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag: Der Gesetzgeber muss den verantwortlichen Behörden vorgeben, dass alle Maßnahmen in der Schachtanlage Asse II gemäß dem Auftrag (§57b AtG) zur Rückholung des Atommülls zu bewerten sind. Das betrifft sowohl die Notfallplanung als auch alle anderen Maßnahmen. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass abzuwägen und zu dokumentieren ist, welche Auswirkungen Arbeiten und Genehmigungen auf die Rückholung haben.

Die Bürgerinnen und Bürger heutiger und künftiger Generationen haben ein Recht auf Schutz vor den radioaktiven Stoffen in der Asse und ebenso ein Recht auf nachvollziehbare Genehmigungsverfahren für die Veränderungen, die der Betreiber in der Schachtanlage Asse II vornimmt, erklärt Andreas Riekeberg.


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