Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad: BfS gefährdet Rückholung


Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad äußert sich zur Rückholung des Atommülls aus der ASSE II. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad äußert sich zur Rückholung des Atommülls aus der ASSE II. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Asse. Die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad gab nun eine Mitteilung zum Thema Asse-Moratorium. Demnach lehnt das Bundesamt für Strahlenschutz die Forderung nach einem Moratorium für die Verfüllungsmaßnahmen ab.


Die Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt.
BfS gefährdet die Rückholung des Atommülls aus der ASSE II

Im Dezember will das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die 2. südliche Richtstrecke vor den Einlagerungskammern vier und acht auf der 750m-Sohle verfüllen. Bis jetzt wird die Lauge, die sich vor den Kammern sammelt, abgepumpt. Nach der Verfüllung, so die begründete Befürchtung, staut sich diese Lauge in den Einlagerungskammern auf. Das vom BfS verfolgte sogenannte Topfkonzept, dass eigentlich den Atommüll vor zutretender Lauge schützen soll, droht so in sein Gegenteil verkehrt zu werden: Die sich aufstauende Lauge wird zur Korrosion der Atommüllfässer und zur Mobilisierung der enthaltenen Radionuklide führen; „die Rückholung könne so massiv erschwert, wenn nicht ganz verhindert werden“, so Claus Schröder von der Fachgruppe ASSE der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD.

In einer kurzen schriftlichen Antwort hat Fachbereichsleiter Jörg Tietze vom BfS die Forderung der ASSE II-Begleitgruppe (a2b) nach einem Moratorium für die Verfüllungsmaßnahmen abgelehnt. Die von der a2b aufgeführten Aspekte seien mehrere Jahre diskutiert und die Positionen intensiv ausgetauscht worden. „Die Hauptkritikpunkte der a2b an den geplanten Verfüllmaßnahmen konnten vom BfS aber bis heute nicht entkräftet werden.“ so Claus Schröder. Das Grundproblem ist, dass die Planung und Durchführung der Notfallmaßnahmen schon sehr weit fortgeschritten sind, während auf der anderen Seite ein Masterplan für die Rückholung - auch fast sieben Jahre nach dem Ende des Optionenvergleichs – immer noch nicht vorliegt. So kann eine konkrete Abwägung, auf welche Weise und in welchem Ausmaß bestimmte Maßnahmen die Rückholung beeinflussen, gar nicht vorgenommen werden.


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